Rechtsprechung
VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Gefälligkeitsbeurteilung bei Kenntnis vom Beurteilungsergebnis des Mitbewerbers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Bedarf nach einer Aktualisierung der dienstlichen Beurteilung bestehen kann, wenn der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat, wobei ein erheblicher Zeitraum bei einem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum hiervon mindestens zwei Jahre einnehmen muss (BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 -, Rn. 42, 49, juris). - BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Es unterfällt jedoch seinem Beurteilungsspielraum, anhand welcher Mittel er im Rahmen der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG die Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber feststellt (BVerfG, Beschl. v. 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 12, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2019 - 1 B 349/19
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO auf Aussetzung …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Hierfür sei es von Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zum gleichen Stichtag oder zumindest nicht zu erheblich auseinanderfallenden Stichtagen ende, wobei ein zeitlicher Abstand von einem Jahr und neun Monaten bei einem Regelbeurteilungszeitraum von drei Jahren diesem Maßstab nicht genüge (OVG Münster, Beschl. v. 04.12.2019 - 1 B 349/19 -, Rn. 14 ff., juris).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09 -, Rn. 46, juris). - BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Wirkt sich in einem solchen Fall der Statusunterschied auf den Beurteilungsmaßstab aus, ist er in der Folge in den Beurteilungsvergleich einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 59, juris). - BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07
Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerfG, Beschl. v. 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07 -, Rn. 9, juris). - BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Ein zwingender Grund ist etwa dann gegeben, wenn dem Gesamturteil ein geringerer Aussagewert zukommt, weil die Tätigkeit im angestrebten Amt in einem solchen Ausmaß von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt von der bisherigen Tätigkeit der Bewerber so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils im Bewerbervergleich zurücktreten muss (BVerfG, Beschl. v. 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, Rn. 81, juris). - BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris). - BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht einer gleich guten oder besseren, aber in einem niedrigeren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, Rn. 21, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16
Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2021 - 12 B 9/21
Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.2016 - 2 MB 16/16 -, Rn. 16 m.w.N., juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2012 - 10 B 11334/11
Beamtenauswahl; Anforderungsprofil; Fortsetzung / Neudurchführung des Verfahrens …
- VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 43/18
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung